Aufgrund der besonderen Verantwortung, die mit der Nachfertigung von Schlüsseln einhergeht, müssen Sie sich bei der Bestellung eines Nachschlüssels eindeutig als Eigentümer des Schließzylinders oder Bezugsberechtigter identifizieren.
Diese Legitimation ist erst bei Bestellung des Schlüssels erforderlich, Angebote holen wir für Sie gerne ohne diesen Nachweis ein.

Das heißt: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie den bestellten Schlüssel besitzen dürfen.

Möglichkeit 1: Sicherungskarte

Diese sollte Ihnen beim Kauf des Schließzylinders bzw. der Türe ausgehändigt worden sein.

Sonderfall: Sicherungskarte verloren
Bei Verlust der Sicherungskarte ist eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen und mit Ausweiskopie an uns zu senden. Es wird automatisch eine neue Sicherungskarte ausgestellt.
Bitte dazu ausschließlich diese Vorlage verwenden: Eidesstattliche Erklärung (PDF)

Möglichkeit 2: Bestätigung der Hausverwaltung


Beispiel-Bestätigung
Wenn Sie in einem Wohnhaus leben und die Schließanlage von der Hausverwaltung verwaltet wird, stellt Ihnen diese gerne eine Bestätigung aus, die Sie zum Bezug der Schlüssel berechtigt. Folgendes muss die Bestätigung enthalten:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Datum der Ausstellung
    Die Bestätigung darf nicht älter als 2 Wochen sein!
  • Vollständige Schlüsselnummer
  • Anzahl der Schlüssel, die nachgefertigt werden dürfen.
    Auch wenn nur ein Schlüssel bezogen wird, Bestätigungen ohne Anzahl können nicht akzeptiert werden.
  • WICHTIG: Die Hausverwaltung notiert, wie viele Schlüssel von Ihnen zusätzlich bezogen wurden. Bei Rückgabe der Wohnung müssen Sie ALLE Schlüssel retournieren.