Aufgrund der besonderen Verantwortung, die mit der Nachfertigung von Schlüsseln einhergeht, müssen Sie sich bei der Bestellung eines Nachschlüssels eindeutig als
Eigentümer des Schließzylinders oder Bezugsberechtigter identifizieren.
Diese Legitimation ist erst bei Bestellung des Schlüssels erforderlich, Angebote holen wir für Sie gerne ohne diesen Nachweis ein.
Das heißt: Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie den bestellten Schlüssel besitzen dürfen.
Diese sollte Ihnen beim Kauf des Schließzylinders bzw. der Türe ausgehändigt worden sein.
Sonderfall: Sicherungskarte verloren
Bei Verlust der Sicherungskarte ist eine eidesstattliche Erklärung auszufüllen und mit Ausweiskopie an uns zu senden. Es wird automatisch eine neue Sicherungskarte ausgestellt.
Bitte dazu ausschließlich diese Vorlage verwenden: Eidesstattliche Erklärung (PDF)
Beispiel-Bestätigung
Wenn Sie in einem Wohnhaus leben und die Schließanlage von der Hausverwaltung verwaltet wird, stellt Ihnen diese gerne eine Bestätigung aus, die Sie zum Bezug der Schlüssel berechtigt.
Folgendes muss die Bestätigung enthalten: