Wenn Schließzylinder bzw. -anlagen ein gewisses Alter erreicht haben, wird bei der Nachbestellung vom Hersteller ein Zuschlag auf den Grundpreis des Schlüssels erhoben, um die Unkosten für Sonderanfertigung der alten Schließsysteme abzudecken.

Dieser Zuschlag wird branchenüblich an den Endkunden weiterverrechnet.