Wenn Schließzylinder bzw. -anlagen ein gewisses Alter erreicht haben, wird bei der Nachbestellung vom Hersteller ein
Zuschlag auf den Grundpreis des Schlüssels erhoben, um die Unkosten für Sonderanfertigung der alten Schließsysteme
abzudecken.
Dieser Zuschlag wird branchenüblich an den Endkunden weiterverrechnet.